das fehlurteil

von Helmut Schwarz

Premiere 28. März 2001

Staatsanwältin: Susanne Holl 
Verteidiger: Nicolaus Hagg 
Eine Frau: Elisabeth Gassner 
Jakob Ullmann: Heinrich Herki 
Fritz Hofer: Günther Treptow 
Ida Lobe: Doris Weiner 
Heinrich Schwab: Roger Murbach 
Herta Sokol: Inge Altenburger 
Dr. Richard Adametz: Frank Michael Weber

Inszenierung: Gerhard Alt
Ausstattung: Suzie Heger

 
In einem fiktiven Prozess lässt der Autor gegen Geschworene verhandeln, die ein juristisch eindeutiges Fehlurteil gefällt haben. War es politische oder menschliche Sympathie mit den Angeklagten, Unsicherheit, mangelnde Rechtskenntnis, fehlendes Unrechtsbewußtsein? War es eine Demonstration gegen das geschriebene Recht?
Wenn Kriegsverbrechen angeklagt, Kriegsverbrecher verurteilt werden – darum geht es hier – geschieht das bekanntlich nicht immer in Übereinstimmung mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung. Nicht nur ideologische Verfestigungen und Vorurteile, auch zu viel selbst erfahrenes Leid können einer objektiven Beurteilung des Unrechts, das anderen zugefügt wurde, im Weg stehen.
Der Autor malt nicht schwarzweiß. Seine allzu milden Geschworenen sind keineswegs lauter Gesinnungstäter. Sie schlagen sich mit Problemen der Verhältnismäßigkeit, mit Schuld und Sühne, mit Aussöhnung und Vergebung herum und sind schuldig geworden, weil es vor Gericht nur um den Buchstaben des Gesetzes gehen darf.
Das 1966 entstandene Stück hat durch ein neues Geschichtsbewusstsein hierzulande und neue kriegerische Auseinandersetzungen in Europa heute eine überraschende Aktualität.
Helmut Schwarz, Jahrgang 1928, Regisseur und Dramatiker, schrieb realistische Reportagen und Zeitstücke. „Das Fehlurteil“ wurde 1966 am Volkstheater in der Regie von Leon Epp uraufgeführt und mehrfach in Deutschland und Slowenien gespielt.

Pressestimmen

Ein Prozeß, bei dem die Geschworenen wider besseren Wissens ein zu mildes Urteil für Kriegsverbrechen gefällt haben, wird nach amerikanischem Muster wieder aufgerollt.
Gerhard Alt schafft es mit seiner Inszenierung, das Publikum zum Nachdenken über Schuld und Sühne zu bringen. 
Samstag

Mehr statisch inszeniertes Hörspiel als packendes Theater bietet die Inszenierung von Gerhard Alt. Jeder Dramatik entzieht sich das Drängen von Staatsanwältin und Verteidiger in amerikanischer Prozess-Manier nach Wahrheiten laut Gesetzbuch und das Hervorbrechen von Schuld und Sühne, Vergessen-Wollen und Nicht-Können aus den Angeklagten.
In Zeiten der Meldungsflut in den Medien wirken die Figuren in dieser Inszenierung eher platt. 
Kronenzeitung

Das Stück, Mitte der 60er-Jahre im Eindruck der Frankfurter Auschwitz-Prozesse entstanden, und Gerhard Alts sorgfältige Inszenierung zeigen keine Gesinnungstäter sondern Menschen, die sich dem „Richter“ Publikum stellen.
Argumentiert wird in einem nüchtern gehaltenen Bühnenraum. 
Furche

Elisabeth Gassner
Ausschnitt der GP